Prüfungsverfahren für studienbegleitende Prüfungen
Die folgenden Informationen beziehen sich auf studienbegleitende Prüfungen, nicht für Abschlussprüfungen. Für diese gelten abweichende Regelungen.
Bei allen Klausuren gibt es die Möglichkeit Klausureinsicht zu erhalten. Wenden Sie sich hierfür an die Prüfungsverantwortlichen.

Prüfungsarten
Bei studienbegleitenden Prüfungen gibt es folgenden Prüfungsarten:
• Klausuren → Lehrveranstaltungsbezogen & Modul bezogen
• Mündliche Prüfungen → Lehrveranstaltungsbezogen
• Berichte → Lehrveranstaltungsbezogen
• Klausuren → Lehrveranstaltungsbezogen
Anmeldeverfahren
Die Anmeldung zur Lehrveranstaltung ist gleichzeitig die Anmeldung zur zugehörigen Klausur.
Vorlesungen, Übungen, Seminare und Praktika
Für Vorlesungen, Übungen, Seminare und Praktika gibt es eine Belegungsfrist mit Anmeldefrist. Die An-/Abmeldung ist bis zum Ende der Anmeldefrist vom Teilnehmer selbst durchführbar.
Nach Ende der Frist ist eine Abmeldung nur über das Prüfungssekretariat möglich.
Eine Anmeldung nach Ende der Frist ist nur nach Rücksprache mit Dozent*innen über das Prüfungssekretariat möglich.
Geländeübungen
Für Geländeübungen gibt es ein gesondertes Verfahren mit persönlicher Anmeldung über das entsprechende Formular.
Rücktritt
Bei Vorlesungen und Übungen mit Klausuren oder mündlichen Prüfungen gibt es zwei Möglichkeiten der Prüfungsabmeldung:
- Abmeldung vom Kurs bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin
➔ eine Teilnahme an der Nachklausur ist nicht möglich
- Abmeldung von der Hauptklausur bis zu 14 Tage vor dem Prüfungstermin
➔ Teilnahme an der Nachklausur ist verpflichtend
Bei anderen Veranstaltungsformen und Prüfungsarten gelten individuelle Fristen. Formular zur Abmeldung von den Kursen und den Hauptklausuren finden Sie auf unserer Webseite.
Wiederholung von studienbegleitenden Prüfungen
Zur Wiederholung von studienbegleitenden Prüfungen gelten folgende Regelungen:

Bewertungsverfahren
Bei Studienbegleitenden Prüfungen zu Vorlesungen und Übungen gibt es verschiedene Bewertungsverfahren.
Klausuren
In der Regel wird hier ein Standardnotenschlüssel zur Notenfindung verwendet.
Mündliche Prüfung
Diese wird von einem Prüfer sowie Beisitzer durchgeführt und in Drittelnoten bewertet.
Kombinierte Prüfungsformen
In seltenen Fällen gibt es kombinierte Prüfungsformen, diese können zum Beispiel aus einer Klausur und einem Vortrag bestehen.
Berichte zu Geländeübungen und Praktika
Bewertung erfolgt auch hier in Drittelnoten