FAQ Studierendensekretariat
Wie und wo kann ich mich für Exkursionen anmelden?
Die Anmeldung zu den Geländeübungen erfolgt mithilfe des Anmeldeformulars innerhalb der
auf der Website aufgeführten Fristen. Bitte beachten Sie, dass eine Nachmeldung nach dem
Anmeldeschluss nicht mehr möglich ist.
Die aktuellen Termine der Geländeübung sowie Anmeldeformulare und Informationsblätter
zu den Geländeübungen finden Sie auf unserer Website.
Welche wichtigen Fristen muss ich beachten?
Bachelor:
- Orientierungsprüfungen („System Erde“ und „Bausteine der Erde“): Eine der beiden Prüfungen muss spätestens zum zweiten Semester abgelegt werden und beide bis zum Ende des dritten Semesters bestanden werden.
- Die Bachelorprüfung muss spätestens drei Semester nach Ablauf der Regelstudienzeit vollständig abgelegt sein.
- Nicht bestandene Prüfungen müssen spätestens im folgenden Semester bzw. zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.
Master:
- Der Beginn der Masterarbeit bzw. der Antrag auf Zuteilung eines Themas muss spätestens eine Woche nach erfolgreichem Ablegen der mündlichen Abschlussprüfung stattfinden.
- Nicht bestandene Prüfungen müssen spätestens im folgenden Semester bzw. zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.
Weitere Fristen und Informationen zu den Orientierungsprüfungen, mündlichen Abschlussprüfungen und Abschlussarbeiten finden Sie in der Prüfungsordnung.
Wie melde ich mich zu Prüfungen an?
Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltung über Heico schließt gleichzeitig die Anmeldung zu den zugehörigen Prüfungsleistungen ein. Eine zusätzliche Prüfungsanmeldung ist also nicht nötig. Für Geländeübungen ist immer eine separate Anmeldung notwendig. Bei Wahl(-Pflicht) oder Nebenfächern anderer Institute gelten gegebenenfalls andere Modalitäten und eine zusätzliche Prüfungsanmeldung über HeiCO ist gegebenenfalls nötig.
Wie komme ich an mein Transcript of records?
Das Academic Transcript of Records kann über Heico runtergeladen werden. Falls Sie ein gesiegeltes Exemplar benötigen wenden Sie sich bitte ans Studierendensekretariat.
Gibt es die Möglichkeit mein Studium als Teilzeitstudium zu absolvieren?
Ein Teilzeitstudium ist auf Antrag für den Abschluss Bachelor und Master of Education als Erweiterungsfach möglich. Hierfür müssen die Vorraussetzungen erfüllt sein. Ein Wechsel zwischen Voll- und Teilzeitstudium ist flexibel zu jedem Semester möglich mit einer Mindestdauer von einem Studienjahr. Den Antrag auf Zulassung zum Teilzeitstudium finden Sie Online beim Dezernat Studium und Lehre.
Was ist bei der Abgabe von Bachelor-/Masterarbeiten zu beachten?
Bachelorarbeiten: Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe beträgt 45 Arbeitstage und kann in Ausnahmefällen um bis zu 10 Tage verlängert werden. Die Bachelorarbeit ist fristgemäß in elektronischer Form beim Prüfungsausschuss einzureichen und ein gedrucktes Exemplar spätestens bis zur Zeugnisausstellung. Zudem können die beiden prüfenden Personen die Abgabe je einer gedruckten Version einfordern.
Masterarbeiten: Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe beträgt sechs Monate und kann in Ausnahmefällen um bis zu zwei Monate verlängert werden. Die Masterarbeit ist in 3 Exemplaren fristgemäß beim Prüfungsausschuss einzureichen.
Weitere Informationen zur Abgabe finden Sie in den zugehörigen Prüfungsordnungen.
Wie und wann kann/ muss ich ein Urlaubssemester beantragen?
Ein Urlaubssemester muss bei der Studierendenadministration des Dezernats Studium und Lehre der Universität Heidelberg formell beantragt werden. Mit Ausnahme des Mutterschutzes sowie der Zeiten der Kindererziehung analog der Elternzeit ist es in dieser Zeit nicht möglich an Lehrveranstaltungen teilzunehmen sowie Prüfungen abzulegen. Die Beurlaubung muss fristgerecht nach erfolgter Rückmeldung bis zum Vorlesungsbeginn beantragt werden.
Ich habe eine Prüfung wiederholt nicht bestanden. Wie beantrage ich einen Härtefallantrag?
Hier gibt es in Kürze weitere Informationen. Wenden Sie sich bei Fragen bitte ans Studierendensekretariat.
Das zugehörige Formular zur Beantragung eines Härtefallantrags finden Sie in unserem Formularcenter.
Welche Fristen gelten für die Orientierungsprüfungen?
Orientierungsprüfungen sind die beiden Klausuren „System Erde“ und „Bausteine der Erde“. Hier gelten gesonderte Fristen: Eine der beiden Prüfungen muss spätestens zum zweiten Semester abgelegt werden und beide bis zum Ende des dritten Semesters bestanden werden. Wird die Orientierungsprüfung nicht innerhalb dieser Frist bestanden bzw. abgelegt, führt dies in der Regel zur Exmatrikulation.