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Aktuelle Regelungen für Abschlussprüfungen innerhalb der Geowissenschaften

Wichtig!

Bitte melden Sie sich für das kommende Semester zurück auch wenn ihr vorraussichtliches Studienende im laufenden Semester liegt. Damit sichern sie sich gegen alle Unwegbarkeiten ab. Sollten sie wie erwartet ihr Studium im laufenden Semester beenden,  kann ihnen der Betrag für die Rückmeldung erstattet werden.

Verfahren

 

1. Einreichen von Abschlussarbeiten 

(letzte Änderung 29.11.2022):

Erfolgt ab sofort zunächst als Upload einer PDF-Datei auf die heiBOX.

Datum für die fristgerechte Einreichung ist der Upload-Zeitpunkt.

Der Upload-Link geht den Studierenden per E-Mail zu.

Die Einreichung der gedruckten Exemplare (Bestimmung der Anzahl und Form s. Prüfungsordnung) kann bis zur Abholung der Zeugnisunterlagen nach Terminvereinbarung beim Studierendensekretariat erfolgen.

2. Anträge auf Zulassung zu Abschlussprüfungen 

(Stand November 2024):

  1. Der/die Studierende schreibt eine e-mail an das Studierendensekretariat. Das Studierendensekretariat prüft und verschickt (per e-mail oder Original per Post) den Antrag.

    Der Prüfungskandidat gibt Prüfer und Betreuervorschläge an (ggf. auch Reihenfolge von Abschlussarbeit und Prüfung) und unterschreibt rechtsverbindlich, dass er/sie den Prüfungsanspruch nicht verloren hat. Der Prüfungskandidat gibt auf separatem Formblatt eine Zusammenstellung von Wahlfach (Modul 22), Nebenfachmodul und Vertiefungsrichtung (BSc) oder Zusammenstellung der Wahlmodule und des frei gewählten Moduls (MSc) an.

  2. Antrag geht per e-mail (pdf) und regulärer Post mit Unterschrift zurück an das Studierendensekretariat und wird so zügig wie möglich bearbeitet.

    Die Zulassung wird i.d.R. erteilt, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als zwei studienbegleitende Prüfungen noch nicht abgeschlossen sind. Hierzu zählen nicht studienbegleitende Prüfungen der Nebenfächer (Mathematik, Physik, Chemie, Biologie).

    Das Studierendensekretariat bestätigt mit Unterschrift den Stand der noch ausstehenden Teilprüfungen oder Benotungen.

  3. Der Antrag wird durch den Prüfungsausschuss geprüft und ggf. mit Unterschrift und Dienstsiegel bewilligt.

    Eine Scan Kopie geht per e-mail an den Kandidaten und die beiden Prüfer, das Original geht später mit Prüfungsprotokollvordruck an Prüfer 1 (s.u.).

  4. Mit Zugang der Scan Kopie der Zulassung kann der Kandidat mit den Prüfern den Prüfungstermin oder Beginn der Abschlussarbeit per e-mail vereinbaren.

    • a) Fall mündliche Prüfung vor Abschlussarbeit

      Findet die mündliche Prüfung vor der Abschlussarbeit statt, bestätigt jeder der 2 Prüfer separat den Prüfungstermin per e-mail an das Studierendensekretariat (dies ersetzt zunächst die Unterschriften der Prüfer auf Seite 2 der Zulassung). Das Studierendensekretariat erstellt den Prüfungsprotokollvordruck mit Prüfungstermin, dieses wird mit der Original-Zulassung an Prüfer 1 geschickt.

      Im Anschluss an die mündliche Prüfung bestätigt der Betreuer auf der Zulassung und per e-mail den Termin des Beginns der Abschlussarbeit an das Studierendensekretariat.

    • b) Fall Abschlussarbeit vor mündlicher Prüfung

      Findet die Abschlussarbeit vor der mündlichen Prüfung statt, bestätigt der Betreuer separat den Termin des Beginns der Abschlussarbeit per e-mail an das Studierendensekretariat (dies ersetzt zunächst die Unterschrift auf Seite 2 der Zulassung).

      Rechtzeitig im Verlauf der Abschlussarbeit vereinbart der Prüfungskandidat mit 2 Prüfern den Termin der mündlichen Abschlussprüfung, die Prüfer bestätigen per e-mail den Termin an das Studierendensekretariat. Das Studierendensekretariat erstellt den Prüfungsprotokollvordruck mit Prüfungstermin, dieses wird mit der Original-Zulassung an Prüfer 1 geschickt.

    Die noch fehlenden Unterschriften der Prüfer auf Seite 2 der Zulassung werden bei der mündlichen Abschlussprüfung geleistet, die Zulassung wird zusammen mit dem Prüfungsprotokoll an das Studierendensekretariat zurückgegeben. Nach Beginn der Arbeit erhält der/die Studierende einen upload link für die unversitäre heibox, unter dem die Abschlussarbeit fristgerecht hochzuladen ist. Weiterhin ist 1 Exemplar (auf Verlangen der Prüfer bis zu 3 Exemplare) gedruckt mit fester Bindung fristgerecht beim Studierendensekretariat einzureichen. Zeugnis und Urkunde werden mit Datum der letzten erbrachten Prüfungsleistung ausgestellt.

3. Auswahl der Prüfer für Abschlussarbeit / mündliche Prüfung

Betreuungs- und prüfungsberechtigt sind nach §17 Abs. 2 und § 6 Abs. 2 Prüfungsordnung: Hochschullehrer bzw. Hochschullehrerinnen, Hochschul- und Privatdozenten bzw. Hochschul- und Privatdozentinnen (incl. außerplanmäßige Professoren), die im Studiengang BSc Geowissenschaften der Universität Heidelberg lehren, außerdem Lehrende mit langjähriger Erfahrung, denen der Fakultätsrat die Prüfungsberechtigung erteilt hat. Aktuell sind dies:

Vertiefungsfach Geologie: Prof. Sr. S. Bohaty, Prof. Dr. O. Friedrich, Prof. Dr. U.A. Glasmacher, Prof. Dr. D. Gürer, Prof. Dr. J. Pross, PD Dr. A. Bahr, PD Dr. A Koutsodendris.

Vertiefungsfach Mineralogie: Prof. Dr. Y. Rochas-Agramonte, Prof. Dr. L. Tajcmanova, Prof. Dr. M. Trieloff, PD Dr. J. Hopp, Dr. M. Burchard.

Vertiefungsfach Umweltgeochemie: Prof. Dr. N. Frank, Prof. Dr. F. Keppler, PD Dr. J. Lippold.

Die mündliche Abschlussprüfung wird von zwei Prüfern durchgeführt. Der 1. Prüfer stammt bei BSc Kandidaten aus dem Vertiefungsfach, in dem der Prüfling das Wahlpflichtmodul absolviert oder seine Bachelorarbeit durchführt. Der 1. Prüfer kann (muss nicht) Betreuer der Abschlussarbeit sein. Der 2. Prüfer wird in Absprache zwischen dem 1. Prüfer und dem Kandidaten bestimmt, und sollte bei BSc Kandidaten aus einem anderen Vertiefungsbereich stammen.

Bei der Abschlussarbeit ist der Betreuer grundsätzlich der Erstgutachter. Der Co-Referent bzw. Zweitgutachter kann aus allen Vertiefungsbereichen stammen.

Auswärtige Abschlussarbeiten 

Bei auswärtigen Abschlussarbeiten muss der Erstbetreuer (gemäß §17 Abs. 2 und § 6 Abs. 2 Prüfungsordnung BSc) o.g. Personenkreis angehören. Ein auswärtiger Co-Referent kann auf Antrag vom Prüfungsausschuss bestellt werden, wenn er an der Betreuung oder Themenvergabe der Arbeit beteiligt war

4. Mündliche Abschlussprüfungen

(letzte Änderung 29.11.2022):

Mündliche Abschlussprüfungen müssen mindestens 14 Tage vor dem geplanten Prüfungstermin dem Studentensekretariat gemeldet werden.